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Rufnummernmitnahme

Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, ist die Möglichkeit bei einem Anbieterwechsel die gewohnte Rufnummer zu behalten. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt & auf den Anschluss des neuen Providers eingetragen. Dieser unterliegende Vorgang heißt Portierung und kostet i. d. R. eine Gebühr.

Die Rufnummernmitnahme im Ortsnetz wurde in Deutschland mit der Entmonopolisierung der Telekommunikation eingeführt (Details zur Portierung einer Rufnummer im Ortsnetzbereich sind in der BMPT-Amtsblattverfügung 282 vom 19. November 1997 geregelt).

Die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk wurde in Deutschland im Jahre 2002 eingeführt. Je nach Mobilfunkprovider fallen zwischen 20 - 25 Euro Gebühren an. Der Antrag auf Rufnummernmitnahme muss bei dem gewünschten Anbieter 4 Monate vor und bis spätestens 4 Wochen nach dem Vertragsende gestellt werden, wobei Rufnummermitnahme frühestens zum Ende des bisherigen Mobilfunkvertrags gültig wird.

Das Netz der Zielrufnummer im Mobilfunknetz können Sie bei ihrem Prodider telefonisch unter folgender Servicenummer erfragen:

T-Mobil: 4387*

Vodafone: 12313*

E-Plus: 10667*

O2: 4636*

*) Beim Anruf aus dem jeweiligen Netz entstehen keine Kosten.


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